75. Urs Fasel, Eugen Huber als Richter 1883, Band 21 der Eugen Huber Reihe
XIV und 451 Seiten, Bern 2021
Ein wesentlicher Charakterzug Eugen Hubers war, dass er zeit seines Lebens seine Neugier erhalten konnte: Dies gilt nicht nur für seine Tätigkeit als Gutachter, sondern auch und insbesondere für seine richterliche Tätigkeit.Im vorliegenden Band werden die Handnotizen zu seiner richterlichen Tätigkeit in Basel präsentiert. So hat er offenbar für sich selbst bemerkenswerte Fälle notiert, aber auch, wenn er selber abweichende Meinungen im Vergleich zu den anderen Richtern hatte, diese für den internen Gebrauch festgehalten. Damit geben diese hier bezeichneten «Kleinurteile» ein ausgezeichnetes Bild ab, wie Eugen Huber auch in diesem Gremium gedacht und verhandelt hat.Eröffnet wird dieser Band mit Briefen Eugen Hubers an Emil Zürcher, die einen guten Einblick in die Gefühlswelt Eugen Hubers geben. So schreibt er 1881: «Dass du dich an meine Qualität als Richter erinnerst, ist ganz in Ordnung, da diese Funktion wirklich nicht die klassische Rolle in meinem Basler-Dasein spielt. Über das mühsame, sich ein Urteil zu bilden, u. dann über seine eigene Ansicht mit anderen mehr oder weniger klar zu divergieren, bin ich mir auch mehr oder weniger klar geworden. »Der vorliegende Band legt einmal mehr Originalakten offen, an denen Eugen Huber mit grossem Fleiss gearbeitet hat.
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