Benutzungsbestimmungen
1. Es besteht eine Eugen Bucher Bibliothek, welche Prof. Dr. Eugen Bucher seit ca. 1950 aufgebaut hat. Diese Bibliothek bleibt zusammen und soll der Öffentlichkeit zur Einsicht dienen.
2. Auf der Website ursfasel.ch wird eine Liste der zugänglichen Bücher veröffentlicht. Die Eugen Bucher Bibliothek umfasst dabei alle Bestände, welche Prof. Dr.Eugen Bucher hinterlassen hat. Die Bibliothek wird mit Privatmitteln des jeweiligen Eigentümers verwaltet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
3. Die Bibliothek befindet sich teilweise in den Kanzleiräumen von Urs Fasel, teilweise in einem Bestandesraum in Ostermundigen. Die Bibliothek wird von Urs Fasel verwaltet. Die bibliothekarischen Aufgaben wie die Katalogisierung und die Bestandeserhaltung wird in der advokatur- und notariatskanzlei, welcher Urs Fasel angehört, besorgt.
4. Die Benutzung der in dieser Kanzlei nach gehöriger Voranmeldung von 14 Tagen zur Einsicht aufliegenden Bücher ist nicht nur den Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern vorbehalten, sondern dem gesamten in- und ausländischen (Fach-)Publikum offen. Es handelt sich um eine Präsenzbibliothek, d.h. eine Entlehnung von Büchern ist nicht möglich.
5. Je nach Alter des Buches ist es möglich, Einzelkopien gegen ein Entgelt erstellen zu lassen, nach Einzelabsprachen.
6. Eine Benutzung ist in der advokatur- und notariatskanzlei, welcher Urs Fasel angehört, zu beantragen, und zwar in der Regel mindestens 14 Tage vor der Benutzung.
7. Die vorliegende Benutzungsordnung kann jederzeit geändert und im Netz veröffentlicht werden.
Bern, im Juli 2015, Dr. Urs Fasel