Was bedeutet Notariat?

Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.
Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte.

  • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs
  • die Errichtung von Stiftungen
  • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung
  • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten
  • die Begründung von Stockwerkeigentum
  • die Beurkundung von Eheverträgen
  • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen
  • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren
  • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen

Fälle des Notariats

Herr Stalder ist verheiratet und möchte ein Eigenheim erwerben, am liebsten ein nach seinen Wünschen erstelltes Einfamilienhaus. Soll er die Liegenschaft mit seiner Frau erwerben? Soll er einen Architekten mit der Planung beauftragen und die Handwerker selber auslesen oder ist es besser, einen Generalunternehmer mit der Erstellung des schlüsselfertigen Hauses zu beauftragen? Wie soll die Liegenschaft finanziert werden, bringt ein Vorbezug aus der 2. Säule einen Vorteil?

Herr Muster ist Eigentümer eines Einfamilienhauses. Er ist geschieden und hat aus seiner ersten Ehe zwei Töchter und einen Sohn. Er lebt heute mit seiner neuer Lebenspartnerin zusammen. Diese beiden möchten ihren künftigen Nachlass regeln, wobei beim Tode von Herrn Muster seine Lebenspartnerin weiterhin die Möglichkeit haben soll, im Einfamilienhaus zu bleiben. Wie kann Herr Muster seine Partnerin begünstigen?

Herr Schneider ist Inhaber einer Metallbauschlosserei. Der Betrieb soll einmal von einem seiner drei Kinder übernommen werden. Wie kann sichergestellt werden, dass der Übernehmer das Geschäft erfolgreich weiterführen kann. Ist es allenfalls zweckmässig, die Einzelfirma in eine Gesellschaft mit beschränkter Handlung oder in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln?

Herr und Frau Krüger sind Eigentümer einer Eigentumswohnung. Sie haben zwei Kinder. Sie möchten ihre Eigentumswohnung auf die beiden Kinder übertragen und für sich das Recht behalten, solange sie möchten, allenfalls bis zu ihrem Tod, dort wohnen zu bleiben. Welche Möglichkeiten einer Übertragung auf die Kinder gibt es? Müssen Grundstückgewinnsteuern bezahlt werden und welche Auswirkungen hat dies, falls ein Elternteil einmal pflegebedürftig wird? Wie weit haften die Kinder für die Kosten des Pflegeheimes?

Kosten

  1. Übersicht

Da das Notariat eine vom Staat verliehene Befugnis ist, bestimmt der Staat im Wesentlichen auch das Entgelt des Notariats. Aus diesem Grund wurde im Kanton Bern gestützt auf Art. 52 Abs. 2 des Notariatsgesetzes eine Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN, vom 26.04.2006) erlassen.

  1. Grundsätze

Die Gebühr bemisst sich jeweils nach vier Kriterien, nämlich

nach dem Arbeitsaufwand,
nach der Bedeutung des Geschäfts,
nach der von der Notarin oder vom Notar übernommenen Verantwortung,
nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der rogierenden Urkundspartei.
Im Rahmen der Bemessung der Gebühr wird unterschieden zwischen einer tarifierten Gebühr, der Gebühr für den Arbeitsaufwand sowie den Auslagen. Bei der Berechnung eines konkreten Geschäftes ist daher die tarifierte Gebühr mit der Gebühr nach Arbeitsaufwand, den Auslagen sowie die Mehrwertsteuer zu addieren.

Die einzelnen Gebühren sind aus der nachfolgend abgedruckten Verordnung direkt zu entnehmen, insbesondere aus den Anhängen.

  1. Festsetzung von Notariatsgebühren

PDF Festsetzung von Notariatsgebühren (Pdf, 63 KB)